Was sind Familienzulagen?

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einzelnen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen.

Nach dem Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) werden in allen Kantonen mindestens die folgenden Zulagen pro Kind und Monat ausgerichtet: 

  • eine Kinderzulage von 200 Franken für Kinder bis 16 Jahre oder bis zum Anspruch auf die Ausbildungszulage;
  • eine Ausbildungszulage von 250 Franken für Jugendliche, die eine nachobligatorische Ausbildung absolvieren, frühestens ab 15 Jahren, bis 25 Jahre.

Die kantonalen Arten und Ansätze der Zulagen finden Sie hier.

Anspruch auf Familienzulagen haben alle Arbeitnehmenden, alle Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätige mit bescheidenen Einkommen und arbeitslose Mütter, die eine Mutterschaftsentschädigung beziehen, ohne Einkommensgrenze. Für die Beschäftigten in der Landwirtschaft gilt eine Sonderregelung. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt 6.09 – Familienzulagen in der Landwirtschaft.