Glossar

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Betreuungsgutschriften

Diese Gutschriften sind wie die Erziehungsgutschriften keine direkten Geldleistungen, sondern Zuschläge zum Erwerbseinkommen, die jedoch im Individuellen Konto vermerkt werden. Wer pflegebedürftige Verwandte betreut, hat Anspruch auf Betreuungsgutschriften. Im Gegensatz zu den Erziehungsgutschriften müssen diese jährlich bei der zuständigen kantonalen Ausgleichskasse geltend gemacht werden. Der Anspruch besteht jedoch nicht für jene Jahre, in welchen Erziehungsgutschriften angerechnet werden können. Die Betreuungsgutschriften wurden im Rahmen der 10. AHV-Revision 1997 eingeführt.

Bundesamt für Sozialversicherung (BSV)

Das BSV kontrolliert die Arbeit der Durchführungsorgane. Es bereitet die laufende Anpassung der Gesetze an die geänderte gesellschaftliche Realität vor. Und zum Teil – etwa im Bereich der Anstossfinanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung – ist es selbst Durchführungsorgan.

Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG)

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft (FLG) trat am 1. Januar 1953 in Kraft. Es gilt für in der Landwirtschaft tätige Personen. Verschiedene Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Familienzulagen (FamZG) sind jedoch auf das FLG anwendbar.

Bundesgesetz über Familienzulagen (FamZG)

Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamzG) definiert Anspruchsvoraussetzungen, gibt minimale Zulagenhöhen vor und regelt die Finanzierung. Das Gesetz ist seit dem 1. Januar 2009 in Kraft. Das Gesetz gibt den nationalen Rahmen vor, nach dem die Kantone ihre Gesetzgebung auszurichten haben.