Glossar

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Geburtszulage

Es steht den Kantonen frei, ob sie eine Geburtszulage gewähren oder nicht. Entscheidet sich ein Kanton für die Einführung einer Geburtszulage, hat er sich an die bundesgesetzlich festgelegten Mindestanforderungen zu halten. Die Geburtszulage ist eine einmalige Zulage. Bei Mehrlingsgeburten wird eine Zulage für jedes Kind ausgerichtet. Der Doppelbezug ist verboten. Für ein und dasselbe Kind besteht nur Anspruch auf eine einzige Geburtszulage