Vorbezug der Altersrente
Im Rahmen des flexiblen Rentenalters können Frauen und Männer den Bezug der Altersrente um ein oder zwei ganze Jahre vorziehen (Vorbezug für einzelne Monate nicht möglich). Wer seine Altersrente vorbezieht, erhält für die Dauer des gesamten Rentenbezugs eine gekürzte Rente. Die Kürzung (6,8% pro Verzugsjahr, Stand Januar 2019) wird nach versicherungstechnischen Grundsätzen berechnet. Der Vorbezug wird mit dem Anmeldeformular für eine Altersrente geltend gemacht. Es ist empfehlenswert, die Anmeldung drei bis vier Monate vor Erreichen des Altersjahrs, ab welchem der Vorbezug gewünscht wird, einzureichen. Die Anmeldung muss spätestens am letzten Tag des Monats, in welchem das entsprechende Altersjahr vollendet wird, eingereicht werden. Andernfalls kann der Rentenvorbezug erst mit Wirkung ab dem nächstfolgenden Geburtstag geltend gemacht werden. Eine rückwirkende Anmeldung ist ausgeschlossen.
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