Glossar

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Verwaltungskostenbeiträge

Zur Deckung der Aufwendungen der Ausgleichskasse haben Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber, Nichterwerbstätige und freiwillige Versicherte einen Beitrag zu leisten. Dieser wird in Prozenten der AHV/IV/EO-Beiträge festgesetzt und darf 5% nicht übersteigen.