Glossar
VerwaltungskostenbeiträgeZur Deckung der Aufwendungen der Ausgleichskasse haben Arbeitgeber, Selbständigerwerbende, Arbeitnehmer nicht beitragspflichtiger Arbeitgeber, Nichterwerbstätige und freiwillige Versicherte einen Beitrag zu leisten. Dieser wird in Prozenten der AHV/IV/EO-Beiträge festgesetzt und darf 5% nicht übersteigen. |