Glossar
OrganhaftungVerwaltungsräte und Geschäftsführung können persönlich für die von ihrem Unternehmen zu zahlenden Sozialversicherungsabgaben haften. Dies trifft in erster Linie auf AHV-Abgaben im Konkursfall zu. Die Gesetzgebung setzt Organpersonen mit Arbeitgebern gleich. |