Glossar

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Kinderrente

Männer und Frauen haben zusätzlich zu ihrer Altersrente Anspruch auf eine Kinderrente für jedes Kind, das im Falle ihres Todes eine Waisenrente beanspruchen kann. Die Rente bekommt, wer Kinder bis 18 Jahre (bzw. bis 25 Jahre für in Ausbildung stehende) unterhält oder unentgeltlich Pflegekinder aufnimmt. Beziehen beide Elternteile eine Altersrente, besteht der Anspruch auf zwei Kinderrenten. Die beiden Renten zusammen dürfen 60% der maximalen Altersrente nicht überschreiten, sonst werden sie gekürzt.